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   BGH, 08.05.2003 - IX ZB 445/02   

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https://dejure.org/2003,4163
BGH, 08.05.2003 - IX ZB 445/02 (https://dejure.org/2003,4163)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - IX ZB 445/02 (https://dejure.org/2003,4163)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - IX ZB 445/02 (https://dejure.org/2003,4163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Höherer Regelvergütungssatz; "Starker" vorläufiger Insolvenzverwalter i.S.d. § 22 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Ungewöhnlich niedriger Umfang der Tätigkeit ; Bemessung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; InsO § 7; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1260
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - IX ZB 445/02
    Die Bemessung von Vergütungszu- und -abschlägen unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit ist grundsätzlich allein Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NZI 2002, 509, 510).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Es ist im Rahmen der konkret gegebenen rechtserheblichen Umstände grundsätzlich allein Aufgabe des Tatrichters, die Vergütungszuschläge oder -abschläge unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit zu bemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Mai 2003 - IX ZB 445/02, ZIP 2003, 1260; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1785).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZB 215/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters

    Die Abgrenzung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters im Einzelfall nach Art, Dauer und Umfang im Hinblick auf die mit Ab- und Aussonderungsrechten belasteten Sachen ist auch hinsichtlich der Frage, ob eine "nennenswerte Tätigkeit" vorliegt, Aufgabe tatrichterlicher Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Mai 2003 - IX ZB 445/02, ZIP 2003, 1260).
  • AG Münster, 18.01.2016 - 74 IN 65/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Basisvergütung; Vermögensgegenstände, an

    Entsprechend der Beschlussfassung des Bundesgerichtshofes vom 12.1.2006 - IX ZB 127/04 ist es im Rahmen der konkret gegebenen rechtserheblichen Umstände grundsätzlich allein Aufgabe des Tatrichters, die Vergütungszuschläge oder -abschläge unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit zu bemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Mai 2003 - IX ZB 445/02, ZIP 2003, 1260; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1785).
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