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BGH, 08.05.2003 - IX ZB 445/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Höherer Regelvergütungssatz; "Starker" vorläufiger Insolvenzverwalter i.S.d. § 22 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Ungewöhnlich niedriger Umfang der Tätigkeit ; Bemessung von ...
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; InsO § 7; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 22 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 1260
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02
Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der …
Auszug aus BGH, 08.05.2003 - IX ZB 445/02
Die Bemessung von Vergütungszu- und -abschlägen unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit ist grundsätzlich allein Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NZI 2002, 509, 510).
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im …
Es ist im Rahmen der konkret gegebenen rechtserheblichen Umstände grundsätzlich allein Aufgabe des Tatrichters, die Vergütungszuschläge oder -abschläge unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit zu bemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Mai 2003 - IX ZB 445/02, ZIP 2003, 1260; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1785). - BGH, 23.09.2004 - IX ZB 215/03
Vergütung des Insolvenzverwalters
Die Abgrenzung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters im Einzelfall nach Art, Dauer und Umfang im Hinblick auf die mit Ab- und Aussonderungsrechten belasteten Sachen ist auch hinsichtlich der Frage, ob eine "nennenswerte Tätigkeit" vorliegt, Aufgabe tatrichterlicher Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Mai 2003 - IX ZB 445/02, ZIP 2003, 1260). - AG Münster, 18.01.2016 - 74 IN 65/14
Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Basisvergütung; Vermögensgegenstände, an …
Entsprechend der Beschlussfassung des Bundesgerichtshofes vom 12.1.2006 - IX ZB 127/04 ist es im Rahmen der konkret gegebenen rechtserheblichen Umstände grundsätzlich allein Aufgabe des Tatrichters, die Vergütungszuschläge oder -abschläge unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit zu bemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Mai 2003 - IX ZB 445/02, ZIP 2003, 1260; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1785).